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2005-11-21
Source: OPP

Hilfe bei Sprachbarrieren

Bei ZeugInnenvernehmungen und Gerichtsprozessen, wichtigen Behördengängen und bei medizinischer Behandlung sollten Menschen, die nicht perfekt Deutsch sprechen, die Unterstützung von DolmetscherInnen suchen. Sie haben häufig ein Anrecht auf Übersetzung.

Wer sich im Alltag gut verständigen kann, aber Deutsch nicht als Muttersprache spricht, wird Schwierigkeiten haben, die juristischen Begriffe, mit denen man bei Anzeigenstellungen, ZeugInnenaussagen und vor Gericht konfrontiert wird, vollständig und sicher zu verstehen. Denn dieses Vokabular kommt auch im Alltag der allermeisten MuttersprachlerInnen nicht vor. Es ist wichtig, dass man Fragen und Vorgänge nicht ungefähr, sondern genau erfassen und sich ebenso präzise ausdrücken kann. Selbst wer ihre/seine Deutschkenntnisse als sehr gut einschätzt, sollte erwägen, DolmetscherInnen hinzuzuziehen. Denn man hat ein Anrecht darauf und es kann im Zweifelsfall eine zusätzliche Sicherheit bedeuten.

Die Polizei ist verpflichtet, DolmetscherInnen zu stellen und zu bezahlen. Wenn diese ungenügend übersetzen, können sie von ZeugInnen abgelehnt werden. Bei einer polizeilichen ZeugInnenaussage ist es alternativ möglich, dass Personen des Vertrauens als DolmetscherInnen fungieren. Diese müssen nicht staatlich vereidigt sein. Besonders wichtig ist eine präzise Übersetzung des Ausgesagten in das Vernehmungsprotokoll, denn das wird später eine der Grundlagen für die Gerichtsverhandlung sein. Nach der Vernehmung können ZeugInnen Änderungen des Protokolls vornehmen, anschließend sollte mit der Unterschrift die Richtigkeit bestätigt werden.

Vor einer Gerichtsverhandlung werden ZeugInnen nichtdeutscher Herkunft in der Regel gefragt, ob eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher bestellt werden soll. Vor Gericht kann es um nuancierte Wiedergaben von Geschehensabläufen oder um leicht widersprüchliche Angaben anderer ZeugInnen gehen.

Auch für den Besuch von ÄrztInnen und besonders TherapeutInnen kann die Hilfe von DolmetscherInnen notwendig oder sinnvoll sein. Das Sozialamt ist für die Übernahme der Kosten zuständig. Der Fachdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz in Brandenburg (FaZIT) bietet einen kostenlosen DolmetscherInnendienst für Flüchtlinge und MigrantInnen im Gesundheitsbereich an.

(OPP)

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