Dienstaufsichtsbeschwerde
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann man sich bei Vorgesetzten über das Verhalten ihrer Angestellten beschweren. Das kann bei PolizeipräsidentInnen, bei OberärztInnen oder bei der Staatsanwaltschaft sein.
Man kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, wenn sich PolizistInnen weigern, eine Anzeige aufzunehmen. Oder wenn man als Opfer unverhältnismäßig lange auf der Wache festgehalten wird und sich ungerechtfertigten Beschuldigungen ausgesetzt sieht. Oder wenn ÄrztInnen oder PolizeibeamtInnen den Vorfall permanent verharmlosen.
Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde erhält man dann nach einiger Zeit die Antwort der/des Vorgesetzten.
Allerdings sollte so ein Schritt gut überlegt werden. Denn die Erfahrungen zeigen, dass die wenigsten Dienstaufsichtsbeschwerden ein konkretes Ergebnis zur Folge haben. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird ein formeller Vorgang in der Behörde in Gang gesetzt, über den in der Folge dann auch vor Abschluss der Untersuchung nach außen keineAuskünfte mehr erteilt werden. Die Vorgesetzten sind durch die Beschwerde gezwungen, das bemängelte Verhalten durch Befragung der Angestellten zu untersuchen. Dies sorgt intern für Unruhe, denn kein Vorgesetzter möchte ständig Beschwerden überprüfen müssen und keine Angestellte möchten sich nicht durch die alarmierten Vorgesetzten befragen lassen. Gerade in streng hierarchischen Behörden wie der Polizei hängen Karrieren von so etwas ab.
Grundsätzlich ist aber auch der Zusammenhalt in solchen Behörden sehr groß. In der Regel erhält man deshalb belanglose Antworten, dass eine Überprüfung des Verhaltens kein Anlass zur Beanstandung ergeben hätte.
In vielen Situationen macht es durchaus Sinn, vor einer formellen Beschwerde das direkte Gespräch mit den Vorgesetzten und eventuell den betroffenen MitarbeiterInnen zu suchen. Hierfür empfiehlt sich eine Begleitung durch FreundInnen oder BeraterInnen der Opferperspektive. Während auf eine schriftliche Beschwerde eine festgelegte Kette von Ereignissen folgt, die eine Kommunikation über das eigentliche Problem erschwert, kann in einem Gespräch eher eine Atmosphäre hergestellt werden, in der eine zufrieden stellende Lösung des Problems im Sinne des Opfers möglich ist. In besonders hartnäckigen Fällen allerdings kann die Dienstaufsichtsbeschwerde ein geeignetes Mittel sein, um überhaupt ernst genommen zu werden.
Hier eine Beispiel für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
(OPP)

