Urteil
Die Hauptverhandlung endet in der Regel mit einem Urteil, das nach der Urteilsberatung des Gerichts verkündet und anschließend mündlich begründet wird. Das Urteil kann alles von Freispruch bis Freiheitsstrafe umfassen.
Im Gerichtssaal
Wenn der Tag der Gerichtsverhandlung gekommen ist, ist Nervosität ganz normal. Die Erinnerungen an den Angriff kommen wieder hoch – damit auch die Angst und die Ohnmachtgefühle. Die Opfer werden den Menschen gegenüber sitzen, von denen sie aus Hass angegriffen und misshandelt wurden.
Hauptverfahren
An das Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft kann sich, bei ausreichender Beweislage das Hauptverfahren anschließen, dessen entscheidender Teil die Hauptverhandlung, also der Prozess vor Gericht ist. Die Gerichtsverhandlung findet nicht selten mehr als ein Jahr nach der Tat statt. Sitzen Angeklagte in Untersuchungshaft oder wird ein beschleunigtes Verfahren eröffnet, erfolgt die Verhandlung schneller. Zu der Hauptverhandlung werden alle Beteiligten schriftlich geladen.
Berufung und Revision
Gegen ein Urteil können Rechtsmittel in Form von Berufung oder Revision eingelegt werden. Dies muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils geschehen, da das Urteil ansonsten rechtskräftig wird. Erfahrene AnwältInnen können einschätzen, welche Erfolgschancen für Rechtsmittel bestehen.

