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Opferperspektive e.V.

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CHRONOLOGIE

Haskenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


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26.03.2013  » Meyenburg / Prignitz
Frehne, Meyenburg Bei einem rechten Überfall auf ein Jugendwohnheim im Ortsteil Frehne sind ein Betreuer und zwei Jugendliche, mit Migrationshintergrund, verletzt worden. Die etwa zehn Angreifer riefen dabei rassistische Parolen und zeigten den sog. Hitlergruß. Das Wohnprojekt war in der Vergangenheit bereits häufiger Ziel von rechten Anfeindungen.  (Quelle: IW, TSP)
18.03.2013  » Forst (Lausitz) / Spree-Neiße
Forst Am späten Abend wurde ein politisch aktiver Jugendlicher mit einem Auto verfolgt und in eine Straßenecke abgedrängt. Zwei, der drei Personen stiegen aus dem Auto und griffen den jungen Mann an. Dem Betroffenen gelang es, sich gegen die Angreifer zu wehren und zu flüchten. Bereits am Abend zuvor war der Jugendliche von einem der Täter mit einem Messer bedroht worden.  (Quelle: OPP)
17.03.2013  » Forst (Lausitz) / Spree-Neiße
Forst Ein politisch Aktiver wurde aus einem Auto heraus als »Scheiß Antifa« beschimpft und es wurde ihm der sog. »Hiltergruß« gezeigt. Anschließend stieg der Beifahrer aus dem Wagen und bedrohte den Aktivisten mit einem Messer.  (Quelle: OPP)
08.03.2013  » Spremberg / Spree-Neiße
Spremberg Am späten Nachmittag wurde ein politisch aktiver Jugendlicher von drei Rechten aus einem Auto heraus angesprochen mit »Wie läufst du denn hier rum«. Einer der Rechten stieg aus dem Auto und schlug den Jugendlichen ins Gesicht. Danach drohte er ihn umzubringen, wenn er zur Polizei ginge.  (Quelle: OPP)
07.02.2013  » Prenzlau / Uckermark
Prenzlau Der für den bestialischem Mord an Marinus Schöberl mit verurteilte Sebastian F. beleidigte einen vietnamesischen Imbissbetreiber rassistisch und drohte den Imbiss zu zerstören. Beim Verlassen des Imbisses attackierte er einen Punk.  (Quelle: gegenrede)
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Antidiskriminierung

Gegen den Strom: Bild 7

Beratung Betroffener rassistischer Diskriminierung

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2009-01-16

Keine Einschränkung der Nebenklage bei Körperverletzungsdelikten

Stellungnahme von Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt zum Entwurf des 2. Opferrechtsreformgesetzes

»Mehr Schutz für Opfer und Zeugen im Strafverfahren« wird das 2. Opferrechtsreformgesetz laut der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 2. Dezember 2008 bringen. Für Opfer einfacher Körperverletzungen (§ 223 STGB) gilt das nicht. Würde das Gesetz in der derzeitigen Fassung umgesetzt, könnten Menschen, die geschlagen oder getreten wurden, in vielen Fällen keine Nebenklage gegen die Täterinnen oder Täter führen.

Bislang kann jedes Opfer einer Körperverletzung oder einer Beleidigung als Nebenklägerin oder Nebenkläger eine aktive Rolle im Strafverfahren einnehmen. Bei vielen Fällen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sind es vor allem die Nebenklagevertreterinnen und -vertreter, die den politischen Hintergrund einer Tat herausarbeiten und eine Beweisaufnahme zur Tatmotivation sicherstellen. Die Nebenklage ist das wichtigste Instrument im Strafrecht, um Opfern eine Mitgestaltung zu ermöglichen und so zu helfen, die Ohnmachtserfahrung, der sie durch die Gewalttat ausgesetzt waren, zu überwinden.

Nach der Reform wird dies im Fall einfacher Körperverletzungen erheblich erschwert. Nur noch bei »schweren Folgen« der Tat soll es möglich sein, eine Nebenklage zu führen. Ob eine besondere Schwere besteht, wird in jedem Einzelfall von der Entscheidung des jeweiligen Gerichts abhängen. Für den Tatbestand Beleidigung (§ 185 STGB) wird das Recht auf Nebenklage ganz abgeschafft.

In der Beratung von Opfern rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt haben wir vielfach mit Fällen zu tun, in denen eine einfache Körperverletzung – häufig im Zusammenhang mit einer Beleidigung – angeklagt wird. Auch ohne schwere körperliche Schäden können Angriffe, die durch rechtsextreme Einstellungen motiviert sind, erhebliche Auswirkungen auf die Opfer haben: Ein Mann, der am hellichten Tag in einer belebten Einkaufszone rassistisch beleidigt wird und einen Faustschlag ins Gesicht erhält, geht seit diesem Tag mit Angst durch seinen Wohnort. Die Verletzung der Menschenwürde und die einschüchternde Wirkung hängen nicht davon ab, wie zügig eine Schürfwunde verheilt.

Für diese Opfer wird es keine Sicherheit mehr geben, ob sie als Nebenklägerin bzw. Nebenkläger zugelassen werden. Unsere Erfahrungen geben Anlass zu der Sorge, dass diese Folgen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt bei der Entscheidung über die Zulassung der Nebenklage kaum Berücksichtigung finden werden. Zudem wird den Opfern auferlegt, schon vor Beginn des Gerichtsverfahrens darzustellen, worin die Schwere der Tatfolgen besteht – für viele eine unüberwindbare Hürde. Eine »Kann-Bestimmung« wird außerdem zu verschiedenartigen Entscheidungen in vergleichbaren Fällen führen und so Rechtsunsicherheit schaffen.

Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die diskriminierten gesellschaftlichen Gruppen angehören, haben häufig ein ohnehin geringes Vertrauen in die Strafverfolgung. Die Beschränkung von Nebenklagerechten wird es ihnen noch erschweren, ihre Rechte im Strafverfahren wahrzunehmen. Trotz des positiven Ansinnens wird das 2. Opferrechtsreformgesetz in der Praxis negative Auswirkungen haben. Wir fordern daher, die Neuregelung des § 395 STPO zu überdenken und allen Opfern von Körperverletzungen und Beleidigungen die Möglichkeit der Nebenklage zu geben.

Potsdam, 16. Januar 2009

Johanna Kretschmann
Opferperspektive

für:

  • Opferperspektive, Brandenburg
  • ReachOut, Berlin
  • LOBBI, Mecklenburg-Vorpommern
  • Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt, Sachsen-Anhalt
  • Beratungsstelle für Opfer rechter Straf- und Gewalttaten, Dessau
  • RAA Opferberatung, Sachsen

(OPP)

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