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CHRONOLOGIE

Haskenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


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26.03.2013  » Meyenburg / Prignitz
Frehne, Meyenburg Bei einem rechten Überfall auf ein Jugendwohnheim im Ortsteil Frehne sind ein Betreuer und zwei Jugendliche, mit Migrationshintergrund, verletzt worden. Die etwa zehn Angreifer riefen dabei rassistische Parolen und zeigten den sog. Hitlergruß. Das Wohnprojekt war in der Vergangenheit bereits häufiger Ziel von rechten Anfeindungen.  (Quelle: IW, TSP)
18.03.2013  » Forst (Lausitz) / Spree-Neiße
Forst Am späten Abend wurde ein politisch aktiver Jugendlicher mit einem Auto verfolgt und in eine Straßenecke abgedrängt. Zwei, der drei Personen stiegen aus dem Auto und griffen den jungen Mann an. Dem Betroffenen gelang es, sich gegen die Angreifer zu wehren und zu flüchten. Bereits am Abend zuvor war der Jugendliche von einem der Täter mit einem Messer bedroht worden.  (Quelle: OPP)
17.03.2013  » Forst (Lausitz) / Spree-Neiße
Forst Ein politisch Aktiver wurde aus einem Auto heraus als »Scheiß Antifa« beschimpft und es wurde ihm der sog. »Hiltergruß« gezeigt. Anschließend stieg der Beifahrer aus dem Wagen und bedrohte den Aktivisten mit einem Messer.  (Quelle: OPP)
08.03.2013  » Spremberg / Spree-Neiße
Spremberg Am späten Nachmittag wurde ein politisch aktiver Jugendlicher von drei Rechten aus einem Auto heraus angesprochen mit »Wie läufst du denn hier rum«. Einer der Rechten stieg aus dem Auto und schlug den Jugendlichen ins Gesicht. Danach drohte er ihn umzubringen, wenn er zur Polizei ginge.  (Quelle: OPP)
07.02.2013  » Prenzlau / Uckermark
Prenzlau Der für den bestialischem Mord an Marinus Schöberl mit verurteilte Sebastian F. beleidigte einen vietnamesischen Imbissbetreiber rassistisch und drohte den Imbiss zu zerstören. Beim Verlassen des Imbisses attackierte er einen Punk.  (Quelle: gegenrede)
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Antidiskriminierung

Gegen den Strom: Bild 7

Beratung Betroffener rassistischer Diskriminierung

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2011-01-16
Source: OPP

»Da passiert doch ehe nichts mehr«

Immer wieder kommen rechte Schläger selbst nach massiven Gewalttaten unbestraft davon. So etwa am 15. Juli 2010 vor dem Amtsgericht Cottbus. Angeklagt waren vier Männer wegen Körperverletzung und der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Die Tat lag zu diesem Zeitpunkt fast auf den Tag genau drei Jahre zurück.

Die Rechten waren am 19. Juli 2007 in den frühen Morgenstunden auf das Gelände des alternativen Jugendtreffs Park 7 eingedrungen. Hier sperrten sie zwei Jugendliche über Stunden ein, bedrohten sie und schlugen einem ins Gesicht. Verurteilt wurde nur einer der vier Angreifer. Strafrechtlich relevante Handlungen waren den restlichen Angeklagten nicht mehr nachzuweisen.

Das Beispiel zeigt: Vergehen Jahre zwischen Tat und Gerichtsverfahren, hat dies Konsequenzen auf den Strafprozess selbst. Zeugen können sich an das Tatgeschehen nicht mehr genau erinnern. Aussagen sind schwammig oder widersprüchlich. Fehlende Beweismittel können nicht mehr beschafft werden. Unter diesen Umständen ist ein Tatnachweis vielfach nicht möglich. Die Folge: milde Urteile, Einstellungen der Verfahren oder Freisprüche aus Mangel an Beweisen.

Aus unserer Praxis wissen wir: Der Gerichtsprozess hat für viele Geschädigte eine große Bedeutung. Solange das Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen ist, können sie mit dem Erlebten nicht abschließen. Warum die Täter nicht für ihr Handeln bestraft werden, ist für sie nicht nachvollziehbar. Oft genug verlieren Betroffene deshalb den Glauben an das Rechtssystem und zweifeln am Sinn von Anzeigen. Sie fühlen sich als Betroffene nicht Ernst genommen und im schlimmsten Fall den Tätern weiter ausgeliefert.

Rechte Gewalttaten stehen oftmals im Blick der Öffentlichkeit. Im Einzelfall erlangen sie große Aufmerksamkeit. Im besten Fall solidarisieren sich Menschen mit den Opfern und es findet eine öffentliche Auseinandersetzung mit den lokalen rechten Strukturen statt. Wird die Tat nicht in einem angemessenen Zeitraum aufgeklärt, schwinden die Aufmerksamkeit und das Interesse bei Unterstützern, den Medien und dem Umfeld der Geschädigten. Kommt es erst Jahre später zum Prozess, finden sich Geschädigte und Zeugen bei Gericht den Tätern oft alleine gegenüber. Ohne Unterstützung durch Freunde und Bekannte, nur in Begleitung der Opferperspektive und Anwälten.

Sicherlich gibt es viele Gründe, warum sich ein Prozess verzögern kann. Gerichte sind überlastet, die Ermittlungen kompliziert, Staatsanwaltschaften überfordert. Es darf aber nicht vergessen werden: Schleppende Ermittlungen, eingestellte Verfahren, jahrelange Verfahrensdauer wirken auf die Täter ermutigend. Dies zu ändern, ist unerlässlich – nicht zuletzt im Sinne der Opfer.

(mabe)

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